Pressemitteilung: Sanktionsquote im ALG II auf gleichbleibenden Niveau

Laut aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zum Thema „Sanktionen der Jobcenter“ nahm die Anzahl der Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigen in Deutschland ab. Insgesamt wurden im ersten Halbjahr 2018 ca. 450.000 Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger verhangen und somit rund 25.800 weniger als im vergleichbaren Zeitraum 2017.

Sieht man sich die Zahlen allerdings in Relation zu den ebenfalls sinkenden Zahlen der Leistungsberechtigen an, so errechnet sich eine unveränderte Sanktionsquote von 3,1 %.

Weit mehr als die Hälfte der Sanktionen (77%) werden aufgrund von sogenannten Meldevergehen verhangen, also dem unentschuldigten Fehlen bei Terminen im Jobcenter. In diesen Fällen kann das Jobcenter die Geldleistung um 10% kürzen. Bei wiederholten Meldeversäumnisse kann um jeweils den gleichen Betrag weiter gekürzt werden. Der Anteil der Sanktionen gegen Menschen, die eine angebotene Arbeit verweigern, spielt dagegen in der Sanktionspraxis nur eine untergeordnete Rolle.

Marco Ringeis von der Kirchlichen Erwerbsloseninitiative Leipzig sieht die Praxis der Sanktionierung sehr kritisch. „Selbst, wenn man das Instrument der Sanktionen nicht grundsätzlich ablehnen möchte, muss man die Möglichkeit der hundertprozentigen Kürzungen in einem Grundsicherungssystem, als massive Verletzung der Menschenrechte und damit als menschunwürdige Praxis ablehnen“.

Menschen unter 25 Jahren sind von den Sanktionen besonders betroffen, da das Gesetz ein deutlich schärferes Vorgehen einplant als bei älteren Leistungsempfängern. „Diese Sanktionspraxis“, beschreibt Marco Ringeis „führt zur Distanzierung und zu Vertrauensverlusten bei den jungen Leistungsempfängern. Einige brechen den Kontakt zu den Jobcentern gänzlich ab und sind somit auch für qualifizierende Maßnahmen nicht mehr erreichbar“.

Durch Kürzungen, die unter Umständen auch die Kosten der Unterkunft betreffen können, kommt es häufig zu prekären Lebenssituationen, die mitunter in eine neue oder verstärkte Schuldensituation führen können. Wenn Eltern mit minderjährigen Kindern sanktioniert werden, leiden besonders die Jüngsten der Bedarfsgemeinschaft unter den Leistungskürzungen. Daher fordert die Kirchliche Erwerbsloseninitiative die Entscheidungsträger auf, das Hartz-IV-System auf den Prüfstand zu stellen und schnellstmöglich grundlegende Änderungen vorzunehmen.

Zur Kirchlichen Erwerbsloseninitiative Leipzig:
Die Kirchliche Erwerbsloseninitiative Leipzig (KEL) ist eine Einrichtung des Ev.-Luth. Kirchenbezirk Leipzigs. Zentrales Anliegen der KEL ist die berufliche und soziale Integration von Erwerbslosigkeit betroffenen oder bedrohten Menschen. Das geschieht unabhängig von Alter, Glaubensrichtung und Weltanschauung. Ratsuchende werden bei der Suche nach Möglichkeiten und Perspektiven, die Arbeitslosigkeit und damit die soziale Isolation zu überwinden, intensiv und individuell betreut.

Für Rückfragen: Marco Ringeis (Geschäftsführer), Tel: 0341. 960 50 45, Email: ke-leipzig@evlks.de