VERBRAUCHERINSOLVENZBERATUNG

Wir unterstützen Verbraucher und ehemals Selbständige kostenfrei bei einer Schuldenregulierung mittels Verbraucherinsolvenzverfahren. Der Freistaat Sachsen hat uns als geeignete Stelle gem. §305 InsO anerkannt.

Wenn Sie so viele Schulden haben, dass Sie zahlungsunfähig sind oder Ihnen Zahlungsunfähigkeit droht, ist das Insolvenzverfahren für Sie eine Möglichkeit des finanziellen Neustarts.

Wir:

  • informieren zum Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens

  • führen den außergerichtlichen Einigungsversuch durch

  • und helfen bei der gerichtlichen Antragsstellung

Sie:

  • zahlen 3 Jahre lang den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter

  • halten sich an die Rechte und Pflichten im Insolvenzverfahren

  • nehmen keine neuen Schulden auf

Anschließend wird Ihnen durch das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung erteilt, d.h. Sie werden von allen restlichen Schulden befreit.

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Nicola Neumeier
Dana Kirchner
Franziska Gießler

Die Verbraucherinsolvenzberatung wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.