VERBRAUCHERINSOLVENZBERATUNG
Wir unterstützen Verbraucher und ehemals Selbständige kostenfrei bei einer Schuldenregulierung mittels Verbraucherinsolvenzverfahren. Der Freistaat Sachsen hat uns als geeignete Stelle gem. §305 InsO anerkannt.
Wenn Sie so viele Schulden haben, dass Sie zahlungsunfähig sind oder Ihnen Zahlungsunfähigkeit droht, ist das Insolvenzverfahren für Sie eine Möglichkeit des finanziellen Neustarts.
Wir:
Sie:
Anschließend wird Ihnen durch das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung erteilt, d.h. Sie werden von allen restlichen Schulden befreit.
Die Verbraucherinsolvenzberatung wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.