BERATUNG ZUM PFÄNDUNGSSCHUTZ

Was ist ein Pfändungsschutzkonto?

  • Wer hohe Schulden hat und diese nicht mehr zurückzahlen kann, dem droht schnell eine Kontopfändung. Damit Miete, Strom und Lebensmittel trotzdem bezahlt werden können, lässt sich das Girokonto in ein „Pfändungsschutzkonto“ (P-Konto) umwandeln.

  • Jeder Mensch hat das Recht sein Konto bei der Bank in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Dieses P-Konto hat eine Schutzfunktion, so dass Ihnen ein monatlicher Freibetrag von mind. 1.410 € (Stand Juli 2023) zusteht. Dieser Freibetrag kann Ihnen nicht gepfändet werden, so dass Sie monatlich über diesen Geldbetrag verfügen können.

Eine Erhöhung des Freibetrages ist möglich, wenn …

  • Sie Unterhalt von Ihrem Konto zahlen.

  • Ihre Kinder und/oder Ihr Ehepartner:in bei Ihnen wohnt.

  • Sie eine Nachzahlung (z.B. vom Arbeitgeber bis 500€, Jobcenter oder Sozialamt) bekommen haben.

  • Sie Pflegegeld, Kindergeld oder Kinderzuschlag erhalten.

Um den Freibetrag erhöhen zu lassen, …

  • benötigen Sie eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung, die Sie in unserer Beratungsstelle bekommen können.

Für die Ausstellung der P-Konto-Bescheinigung benötigen Sie …

  • einen schriftlichen Nachweis über Zahlungen oder Nachzahlungen, die Ihren Freibetrag überschreiten.

  • Kontoauszüge, aus denen ersichtlich ist, dass diese Nachzahlung/Zahlung auf Ihrem Konto eingegangen ist.

  • eine Meldebescheinigung.

  • eine Bankkarte.

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Nicola Neumeier
Dana Kirchner
Franziska Gießler