„Armut – sowas von UNVERSCHÄMT!“ – Friedensgebet am 06. Mai 2019

Friedensgebet 06.05.19

Friedensgebet 06.05.19

Das Team der KEL gestaltet unter dem Titel „Armut – sowas von UNVERSCHÄMT!“ am 06. Mai 2019 das Friedensgebet in der Nikolaikirche Leipzig.

Beginn: 17 Uhr

MDR exakt: Wie sinnvoll sind Hartz-IV-Sanktionen?

Zusätzliche Beratungstermine in der Sozialberatung

Pressemitteilung: Zusätzliche Beratungstermine in der Sozialberatung

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Unterstützung im Zusammenhang mit Hartz IV bietet die Kirchliche Erwerbsloseninitiative Leipzig (KEL) ab sofort zusätzliche Beratungstermine an. Schwerpunkt bildet hierbei die allgemeine Sozialberatung mit Fragen zu Anträgen und Bescheiden im ALG II. Darüber hinaus bietet die KEL auch weiterhin Termine zur Lebensberatung und Sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung an. Die Beratung ist offen für alle und findet in den Räumen der KEL in der Ritterstr. 5 statt.

Umfrageergebnisse zu Sanktionen im Hartz IV

Ergebnisse der Onlineumfrage zur Anhörung beim BVerfG wegen Sanktionen im SGB II

Am 15. Januar 2019 fand vor dem Bundesverfassungsgericht eine Anhörung zum Thema Sanktionen nach dem SGB II statt. Es geht dabei um die Frage, ob Sanktionen  mit der Verfassung vereinbar sind. Tacheles e.V. ist als sogenannter sachverständiger Dritter geladen worden und hat zur Vorbereitung auf die Anhörung  eine Onlineumfrage durchgeführt.

In der Befragung haben sich 21.166 Menschen zu den Folgen und Wirkungen von Sanktionen geäußert. Teilgenommen haben nicht nur Leistungsbezieher*innen, sondern auch viele Menschen aus dem sozialen Bereich, die mit Leistungsbezieher*Innen arbeiten und sie unterstützen, Rechtsanwälte und viele MitarbeiterInnen von Jobcentern haben sich ebenfalls geäußert.

Die Ergebnisse der Umfrage präsentiert Tacheles e.V. auf der Homepage unter www.tacheles-sozialhilfe.de

Was kommt nach Hartz IV – Workshop in Berlin

Pressemitteilung: Sanktionsquote im ALG II auf gleichbleibenden Niveau

Laut aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zum Thema „Sanktionen der Jobcenter“ nahm die Anzahl der Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigen in Deutschland ab. Insgesamt wurden im ersten Halbjahr 2018 ca. 450.000 Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger verhangen und somit rund 25.800 weniger als im vergleichbaren Zeitraum 2017.

Sieht man sich die Zahlen allerdings in Relation zu den ebenfalls sinkenden Zahlen der Leistungsberechtigen an, so errechnet sich eine unveränderte Sanktionsquote von 3,1 %.

Weit mehr als die Hälfte der Sanktionen (77%) werden aufgrund von sogenannten Meldevergehen verhangen, also dem unentschuldigten Fehlen bei Terminen im Jobcenter. In diesen Fällen kann das Jobcenter die Geldleistung um 10% kürzen. Bei wiederholten Meldeversäumnisse kann um jeweils den gleichen Betrag weiter gekürzt werden. Der Anteil der Sanktionen gegen Menschen, die eine angebotene Arbeit verweigern, spielt dagegen in der Sanktionspraxis nur eine untergeordnete Rolle.

Marco Ringeis von der Kirchlichen Erwerbsloseninitiative Leipzig sieht die Praxis der Sanktionierung sehr kritisch. „Selbst, wenn man das Instrument der Sanktionen nicht grundsätzlich ablehnen möchte, muss man die Möglichkeit der hundertprozentigen Kürzungen in einem Grundsicherungssystem, als massive Verletzung der Menschenrechte und damit als menschunwürdige Praxis ablehnen“.

Menschen unter 25 Jahren sind von den Sanktionen besonders betroffen, da das Gesetz ein deutlich schärferes Vorgehen einplant als bei älteren Leistungsempfängern. „Diese Sanktionspraxis“, beschreibt Marco Ringeis „führt zur Distanzierung und zu Vertrauensverlusten bei den jungen Leistungsempfängern. Einige brechen den Kontakt zu den Jobcentern gänzlich ab und sind somit auch für qualifizierende Maßnahmen nicht mehr erreichbar“.

Durch Kürzungen, die unter Umständen auch die Kosten der Unterkunft betreffen können, kommt es häufig zu prekären Lebenssituationen, die mitunter in eine neue oder verstärkte Schuldensituation führen können. Wenn Eltern mit minderjährigen Kindern sanktioniert werden, leiden besonders die Jüngsten der Bedarfsgemeinschaft unter den Leistungskürzungen. Daher fordert die Kirchliche Erwerbsloseninitiative die Entscheidungsträger auf, das Hartz-IV-System auf den Prüfstand zu stellen und schnellstmöglich grundlegende Änderungen vorzunehmen.

Zur Kirchlichen Erwerbsloseninitiative Leipzig:
Die Kirchliche Erwerbsloseninitiative Leipzig (KEL) ist eine Einrichtung des Ev.-Luth. Kirchenbezirk Leipzigs. Zentrales Anliegen der KEL ist die berufliche und soziale Integration von Erwerbslosigkeit betroffenen oder bedrohten Menschen. Das geschieht unabhängig von Alter, Glaubensrichtung und Weltanschauung. Ratsuchende werden bei der Suche nach Möglichkeiten und Perspektiven, die Arbeitslosigkeit und damit die soziale Isolation zu überwinden, intensiv und individuell betreut.

Für Rückfragen: Marco Ringeis (Geschäftsführer), Tel: 0341. 960 50 45, Email: ke-leipzig@evlks.de

Tag der Seniorinnen und Senioren

Daniela Kolbe (SPD) besucht KEL