Jede/r sollte das Recht haben, sich bei Überschuldung kostenfrei beraten zu lassen

Aktionswoche Schuldnerberatung 2022
Von der Verschuldung in die Überschuldung ist es manchmal nur ein kleiner Schritt und in Zeiten von rasant steigenden Preisen für Energie und Lebensmittel und großer Unsicherheit in der Wirtschaft ist dieser schnell getan – mit verheerenden Folgen. Darauf macht die Kirchliche Erwerbsloseninitiative Leipzig (KEL) anlässlich der Aktionswoche der Schuldnerberatung (30.05. bis 03.06.2022) aufmerksam, und fordert ein Recht auf Schuldnerberatung für alle und einen Ausbau der Schuldner- und Insolvenzberatung in Leipzig.

„Eine Krankheit, eine Periode der Kurzarbeit, eine heftige Nachzahlung beim Stromversorger: Vieles kann die eigene Finanzlage aus dem Gleichgewicht bringen. Das haben wir in der akuten Phase der Pandemie erlebt, das erleben wir jetzt vor dem Hintergrund steigender Preise,“ so Marco Ringeis, Geschäftsführer der KEL. „Und plötzlich ist man nicht mehr bloß verschuldet, sondern überschuldet, und damit gefangen in einem Teufelskreis aus Forderungen, die nicht beglichen werden können, Stigmatisierung und Scham.“

Wer sich Hilfe holt, hat bessere Chancen, aus der Überschuldung zu kommen. Dafür sind die Schuldner- und Insolvenzberatung da. Sie zeigen Wege auf, um die eigene finanzielle Situation zu stabilisieren und nachhaltig zu verbessern. In Leipzig hat die KEL im Jahr 2021 ca. 400 Ratsuchenden helfen können. Wie an vielen anderen Orten in Deutschland auch, werden aber die Wartelisten immer länger. Hinzu kommt, dass nicht alle Menschen ein Recht auf eine kostenfreie Beratung haben – wer nicht unter der Einkommensgrenze liegt, ist in der Regel davon ausgeschlossen.

„Wenn man weiß, wie wichtig eine gute Beratung für die Überwindung der Überschuldung ist, leuchtet nicht ein, warum nicht alle, die in Schwierigkeit geraten, diese in Anspruch nehmen dürfen,“ so Ringeis. „Wir fordern ein Recht auf eine kostenfreie Beratung für alle und einen konsequenten Ausbau der Beratungsstellen, mit einer stabilen Finanzierung. Mit der passenden Hilfe können Existenzen gesichert werden“.

 

Hintergrund
Die Aktionswoche Schuldnerberatung wird von der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungsstellen der Verbände (AG SBV) veranstaltet. Mehr Informationen zur Aktionswoche der AG SBV und zu den Forderungen der Verbände gibt es hier: http://www.aktionswoche-schuldnerberatung.de/

KEL Jahresbericht 2021

Diakonie: Steigende Lebensmittelpreise verschärfen die Armut in Deutschland

Berlin, 3. April 2022 – Der Discounter Aldi will ab Montag die Lebensmittelpreise für mehrere Produkte deutlich erhöhen. Zu steigenden Lebensmittelpreisen erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Steigende Lebensmittelpreise treffen die Ärmsten am härtesten. Menschen in der Grundsicherung stehen weniger als fünf Euro am Tag für Nahrungsmittel und Getränke zur Verfügung. Deswegen decken viele ihren Bedarf oder ergänzen ihn bei den Tafeln. Wenn die Lebensmittelpreise steigen, wird diese Lücke noch größer. Nach Berechnungen der Diakonie Deutschland ist der Regelsatz schon lange um 160 Euro im Monat zu niedrig. Die Corona Pandemie und der Ukraine-Krieg haben die Situation erheblich verschärft.  Weitere Preissteigerungen können mit dem Regelsatz nicht aufgefangen werden. Auch die Anpassung der Regelsätze zum Januar ist weit hinter der jetzigen Inflationsrate zurückgeblieben. Hartz- IV-Empfängerinnen und -empfänger haben von Monat zu Monat weniger im Portemonnaie. Deshalb fordert die Diakonie einen Sofortzuschlag von 100 Euro im Monat, der für die kommenden sechs Monate gezahlt wird.“

Allein acht Millionen Menschen leben in Deutschland von existenzsichernden Leistungen wie Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Und das sind nur die Allerärmsten. Dazu kommen diejenigen, die Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Diejenigen, die knapp oberhalb der Anspruchsgrenze für solche Leistungen liegen, drohen bei weiteren Preissteigerungen in die Armut zu rutschen. „Ich gehe davon aus, dass ein Viertel der Bevölkerung zu wenig Geld für das Lebensnotwenige zur Verfügung hat und jetzt in existenzielle Nöte gerät. Dieser Personenkreis braucht schnelle Hilfen“, so Loheide.

Die Diakonie schlägt zudem ein einfaches Instrument vor, das in Krisensituationen greift. Im Sozialgesetzbuch müsse ein Zuschlag für soziale Notlagen festgeschrieben werden. Der Bundestag entscheidet über eine Notlage und legt die Höhe einer Pauschale für  Leistungsberechtigte – z.B. monatlich 100 Euro, begrenzt auf ein halbes Jahr – fest. Die Unterstützung erhielten Leistungsberechtigte in der Grundsicherung, beim Bezug von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag sowie im Asylbewerberleistungsgesetz. Damit entfiele die Notwendigkeit, in jeder Krise aufs Neue über eine Notlösung für die Ärmsten zu beraten, die jeweils neu gesetzlich geregelt werden müsste. „So kommt die Hilfe schnell und unbürokratisch bei den Ärmsten an“, so Loheide.

 

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/armut

https://www.diakonie.de/bundestagswahl-2021/verlaessliches-existenzminimum

 

(Quelle: Rundmail Diakonie Deutschland vom 03.04.2022)

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung bis 31.12.2022 verlängert

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung bis 31.12.2022 verlängert

Das Bundeskabinett hat den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) bis zum 31.12.2022 verlängert. Die Verordnung zur Verlängerung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Damit übernehmen die Jobcenter weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung und führen die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durch.

Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung ist Inhalt der „Verordnung zur Verlängerung von Regelungen im Zweiten Sozialgesetzbuch und anderen Gesetzen aus Anlass der COVID-19-Pandemie“. Auch nach dem 31.  März  2022 findet  demnach nur eine eingeschränkte Vermögensprüfung statt. Die Kosten der Unterkunft werden im Regelfall weiterhin in tatsächlicher Höhe anerkannt.

Die Sonderregelungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung gelten seit dem 1. März 2020 und geben den Menschen die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, sie ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt.

„Wir begrüßen die weitere Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den Grundsicherungs- leistungen. In der aktuell nach wie vor sehr turbulenten Zeit verhindert die staatliche Existenzsicherung eine finanziell bedrohliche Lage vieler Haushalte auch in unserem Stadtgebiet.“ erklärt Sabine Edner, Geschäftsführerin des Jobcenters Leipzig.

Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung finden Sie auf der Internetseite des Jobcenters Leipzig unter: www.jobcenter-leipzig.de.

 

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten zum Jobcenter Leipzig:

Telefon: 0341 – 913 10705 (Service Center) sowie 0341 – 913 10540

Internet: jobcenter-leipzig.de

Online-Plattform: jobcenter.digital

Email: jobcenter-leipzig@jobcenter-ge.de

oder      jobcenter-Leipzig@jobcenter-ge.de-mail.de (verschlüsselt als DE-Mail)

 

Postanschrift: Jobcenter Leipzig

Postfach 100831

04008 Leipzig

Hausbriefkästen

 

(Quelle: Pressemitteilung Jobcenter Leipzig – PI 07/2022 )

www.energie-hilfe.org – Informationen für Betroffene hoher Energiekosten

Pressemitteilung von Tacheles e.V. und Paritätischer Wohlfahrtsverband, 07.11.2022

Energiekrise: Erwerbslosenverein Tacheles e.V. und Paritätischer Wohlfahrtsverband starten Aufklärungs- und Unterstützungskampagne für Betroffene hoher Energiekosten

07. November 2022

Webportal zur Information und Unterstützung für Betroffene und Berater*innen freigeschaltet.

Angesichts stark steigender Energiekosten starten Tacheles e.V. und der Paritätische Wohlfahrtsverband heute die bundesweite Kampagne “Energie-Hilfe”, mit der Menschen über ihre Rechte auf behördliche Übernahme von Energiekosten aufgeklärt werden sollen. Im Zentrum der Kampagne steht die Webseite www.energie-hilfe.org, die Betroffene hoher Energiekosten umfangreich über ihre sozialrechtlichen Ansprüche informiert und Musteranträge zur Verfügung stellt. Der Mangel an ausreichenden, gezielten Hilfen für die von Inflation und explodierenden Energiekosten am härtesten Betroffenen wird nach Einschätzung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und des Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. zu einer deutlichen Steigerung der Anzahl an Anspruchsberechtigten im Bereich der Grundsicherung führen.

Um Betroffenen die Antragstellung zu erleichtern und die fristgerechte Wahrung von Ansprüchen zu ermöglichen, werden auf dem Portal www.energie-hilfe.org leicht verständliche und einfach zugängliche Informationen bereitgestellt und die nötigen Antragsformulare zum Download angeboten.

Beratungsstellen und -einrichtungen können sich auf der Website umfangreich über Anspruchsberechtigungen und Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung informieren.

„Trotz Doppelwumms wird es viele Menschen geben, die ihre Energierechnungen nicht mehr zahlen können”, warnt Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. „Die Website Energie-Hilfe.org leistet konkrete Hilfe, indem sie Betroffene über ihre Ansprüche aufklärt und die Antragstellung erleichtert.”

Harald Thomé, Vorstand von Tacheles e.V., ergänzt: „Mit dieser Kampagne richten wir uns insbesondere auch an die Menschen, die ihre hohen Energiekosten mit ihrem Einkommen nicht mehr bezahlen können und deshalb einen Anspruch auf zumindest teilweise Übernahme der Kosten haben. Anspruchsberechtigte, wie Erwerbstätige, Rentner*innen, Wohngeldbeziehende oder Auszubildende, müssen zur Wahrung ihrer Ansprüche jetzt schnell Anträge stellen. Für sie sind schnelle Aufklärung und Hilfe jetzt wichtig, nicht erst im nächsten Jahr!“

Flugblätter und Plakate, die auf die Aufklärungskampagne hinweisen, können auf der Website www.energie-hilfe.org heruntergeladen oder bestellt werden.

Unterstützt wird das Projekt von Tafel Deutschland e.V., dem Deutschen Mieterbund, Sanktionsfrei e.V. und der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen.

Ukraine: Landeskirche und Diakonie rufen zu Spenden auf

Ukraine: Landeskirche und Diakonie rufen zu Spenden auf

Sächsische Landeskirche stellt 10.000 Euro aus dem Katastrophenfonds bereit

DRESDEN – Die Diakonie Sachsen und die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens rufen zu Spenden für die Menschen in der Ukraine auf, deren Leben durch den jetzt ausgebrochenen Krieg bedroht ist. Mit 10.000 Euro aus dem Katastrophenfonds der Landeskirche wird die Arbeit der Diakonie Katastrophenhilfe unterstützt, die mit mehreren Partnerorganisationen vor Ort zusammenarbeitet.

In einem Aufruf zum Gebet für den Frieden schreibt Landesbischof Tobias Bilz: „Beten und Tun sind unsere ureigenen Möglichkeiten, als Christinnen und Christen in dieser Welt Verantwortung zu übernehmen.“

Die Diakonie Katastrophenhilfe weiß sich beidem verpflichtet. Deren Leiter, Martin Keßler, sagt: „Wir waren seit Beginn des Konflikts im Osten des Landes viele Jahre in der Ukraine aktiv und verfügen über ein Netzwerk von erfahrenen Nothilfeorganisationen. Nun werden wir die gemeinsame Arbeit schnell wiederaufnehmen.“ Er rechne damit, dass es in den ersten Tagen um reine Nothilfe gehen wird. So wird es zunächst darauf ankommen, Nahrungsmittel und Trinkwasser zu verteilen und Notunterkünfte für die vertriebenen Familien bereitzustellen. Es werden massive Fluchtbewegungen in sichere Teile des Landes und in die Nachbarländer erwartet. „Sobald klarer wird, wohin die Menschen in ihrer Not fliehen, werden wir mit unseren Partnern alles tun, um ihr Überleben zu sichern.“ so Keßler. Der Krieg trifft eine ohnehin notleidende und schwer traumatisierte Bevölkerung. Selbst ohne die aktuelle Eskalation benötigen fast drei Millionen Menschen in der Ukraine Hilfe. Die Diakonie Katastrophenhilfe rechnet damit, dass diese Zahl in den kommenden Tagen massiv steigen wird.

Diakonie-Chef Dietrich Bauer sagt: „Wir sind in unseren Gedanken und mit unseren Gebeten bei den Menschen in der Ukraine, die sich jetzt im Krieg befinden und furchtbare Angst haben vor dem, was kommt. Es macht uns deutlich, was wirklich wichtig ist: ein Leben in Sicherheit und Frieden und Gerechtigkeit! Und wir bitten um Spenden, um jetzt so schnell wie möglich Strukturen der Nothilfe aufzubauen!“

Die Beziehungen zu den Kirchen in Osteuropa und der direkte Kontakt seien jetzt wichtiger denn je, betont der Ökumene-Referent der sächsischen Landeskirche, Oberkirchenrat Friedemann Oehme. „Wir fühlen uns mit den Christen in der Ukraine, in Russland, in Belarus und den baltischen Staaten eng verbunden und werden gemeinsam für Frieden beten und für friedliche Lösungen in unseren Ländern eintreten.“, so Friedemann Oehme. Die sächsische Landeskirche ist in einer Partnerschaft mit der lutherischen Kirche im europäischen Russland verbunden. Die bayrische Landeskirche pflegt eine Partnerschaft mit der lutherischen Kirche in der Ukraine. Alle Kirchen eint die große Betroffenheit über den Ausbruch des Krieges, aber auch die Hoffnung im Beten und Tun, den notleidenden Menschen helfen zu können.

Die sächsische Landeskirche und die Diakonie Sachsen bitten um Spenden auf das Konto der

Diakonie Katastrophenhilfe, Berlin
Evangelische Bank
IBAN: DE68 5206 0410 0000 5025 02
BIC: GENODEF1EK1
Stichwort: Ukraine Krise

Online unter: www.diakonie-katastrophenhilfe.de/spenden/

Infos zu Bildung und Teilhabe sowie zu Leistungen für Schulbüchern u. a.

Nächste Woche beginnt in Sachsen das neue Schuljahr. Neben anderen Preisen sind auch die Preise für Schulmaterial und Schulbücher deutlich gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Viele Familien haben große Schwierigkeiten, die schulbedingten Kosten ihrer Kinder und Freizeitaktivitäten z. B. im Sportverein oder in der Musikschule zu finanzieren. Teilweise Entlastung bieten Sozialleistungen wie das Bildung- und Teilhabepaket.
Die KOS (www.erwerbslos.de) hat in ihrem elektronischen Rundbrief Nr.5 eine Übersicht über die vorhandenen Leistungen für Menschen mit „Hartz IV“, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Bezieher*innen von Leistungen nach SGB XII (Sozialhilfe u. ä.) zusammengestellt.

Download elektronischer Rundbrief Nr. 5

Digitale Angebote des Jobcenter Leipzig

Online-Terminvereinbarung

Kundinnen und Kunden des Jobcenters Leipzig können über die Plattform www.jobcenter.digital online einen Termin vereinbaren oder hier die entsprechende direkte Verlinkung nutzen: Terminvereinbarung

 

Digitaler Hauptantrag – Online-Dienst zum Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG II)

Kundinnen und Kunden haben über www.jobcenter.digital die Möglichkeit, den Antrag auf ALG II online auszufüllen, ihre Angaben zwischenzuspeichern und anschließend zeit- und ortsunabhängig digital an das Jobcenter zu übermitteln.
Hier geht es direkt zur Seite der Online-Beantragung und zu weiteren Informationen: ALG II beantragen

 

Postfachservice – Dokumente einreichen ist online möglich

Zudem können Kundinnen und Kunden des Jobcenters Leipzig  mit wenigen Klicks wichtige Dokumente an Postfachnachrichten anhängen und so direkt an ihr Jobcenter übermitteln. Die Funktion zum Hochladen und Versenden von Dokumenten kann im Internet unter www.jobcenter.digital genutzt werden.
Hier geht es direkt zur Anmeldung für das Postfach: Online-Postfach

 

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten zum Jobcenter Leipzig:

  • Telefon:

0341 – 913 10705 (Service Center) sowie 0341 – 913 10540

  • Online-Plattform

www.jobcenter.digital

  • Internet:

www.jobcenter-leipzig.de

  • Email:

jobcenter-leipzig@jobcenter-ge.de

„Alter Wein in neuen Schläuchen?“ – was bringen Bürgergeld und Kindergrundsicherung?

Pressemitteilung der Diakonie Sachsen, 26.11.2021

„Das Bürgergeld ist ein Fortschritt, es kommt jetzt aber noch sehr auf die Ausgestaltung an. Auf der Seite der Existenzsicherung sind wir noch unzufrieden, weil wir nicht sehen, dass sich hier so viel zum Besseren ändern wird. Die Kritik, dass die Hartz IV Leistungen deutlich höher sein müssten, haben die Parteien nicht aufgegriffen. Auch die Regelbedarfsermittlung scheint nicht angefasst zu werden und Sanktionen bleiben weiterhin bestehen!“

Mehr Positives sieht Dietrich Bauer, Chef der Diakonie Sachsen, in einer ersten Bewertung des Ampel-Koalitionsvertrages hinsichtlich der Neuaufstellung von „Hartz-IV“ auf der Arbeitsförderungsseite: „Der Vermittlungsvorrang wird abgeschafft und Weiterbildung wird stärker gefördert. Das Teilhabechancengesetzt (§16 i und e) wird entfristet, geförderte Beschäftigung somit weiter verstetigt und ausgebaut. Das sind wichtige Verbesserungen!“

Aber auch erleichterte und unbürokratischere Zuverdienstmöglichkeiten, zielgruppenspezifischere Fördergangebote, eine Bagatellgrenze von 50 Euro und mehr Personal für die Jobcenter für eine Beratung auf Augenhöhe seien ausdrücklich zu begrüßen.

Bauer hofft aber, dass es wenigstens bei der Erhöhung des Regelbedarfs um mindestens 50 Euro bleibt, wie es die Grünen auf ihrem Parteitag im Juni 2021 beschlossen haben.

„Bliebe es dabei, wäre man mit 499 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen  immer noch über 100 Euro unter dem Wert, den Diakonie und Sozialverbände fordern, aber immerhin deutlich mehr als die jetzt zum Jahreswechsel vorgesehenen drei Euro!“ Als positiv wertet die Diakonie, dass die Vermögensgrenzen angehoben werden und die Überprüfung entbürokratisiert werden soll.  In den ersten zwei Jahren des Leistungsbezuges gibt es damit keine Vermögensanrechnung und keine Überprüfung der Angemessenheit der Wohnkosten. Für diese soll ansonsten ein klarerer gesetzlicher Rahmen geschaffen werden, der jährlich überprüft wird.

Als besonders wichtig sieht Bauer die seit langem geforderte Einführung einer Kindergrundsicherung, die Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderregelsätze und Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zusammenfasst.  „Alle Kinder erhalten einen festen Sockelbetrag, Kinder aus Familien mit geringem Einkommen einen Zusatzbetrag. Auch hier bleibt die Ausgestaltung abzuwarten. Aber wir erhoffen uns dadurch den lange überfälligen Abbau der Kinderarmut“, so Bauer abschließend.