BeziehungsWAISEN? Lebensberatung Zukunft geben
Im Rahmen der Haus- und Straßensammlung der Diakonie Sachsen gestaltet die KEL gemeinsam mit der Diakonie Leipzig
am 14.11.2022 um 17 Uhr ein Friedensgebet in der Nikolaikirche Leipzig.
Weitere Informationen zur Sammlung finden Sie auf der Seite der Diakonie Sachsen und in diesem Flyer.
Mein Geld und ich – Digitales Gesprächsangebot der Kirchlichen Erwerbsloseninitiative
Geld begleitet uns täglich. Ob als Zahlungsmittel oder Statussymbol, die Funktionen sind vielseitig. Doch warum bleibt am Ende des Monats so wenig übrig? Wofür gebe ich es aus? Und brauche ich das wirklich?
Am 6. September 2022 startet die Kirchliche Erwerbsloseninitiative Leipzig (KEL) den digitalen Gesprächskreis „Mein Geld und Ich“. Anliegen ist es, neue Impulse zu geben, Informationen und Wissen zu vermitteln, sowie zum Austausch anzuregen.
Der Gesprächskreis findet einmal im Monat (6.9., 5.10., 8.11. und 6.12.) vormittags von 9 bis 11 Uhr oder nachmittags von 16 bis 18 Uhr statt. Nach einem kurzen Impulsvortrag, unterstützt durch gezielte Fragestellungen, gibt es Gelegenheit zur Diskussion und zum Austausch.
Die Teilnahme ist sowohl einmalig, als auch an mehreren Terminen möglich.
Zum Mitmachen ist jede*r herzlich eingeladen!
Um Anmeldung mit Angabe des Datums und der Uhrzeit des gewünschten Termins wird gebeten unter: franziska.giessler@evlks.de
Franziska Gießler ist in der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung der KEL tätig.
Unterstützung in der Krise: Einmalzahlungen und Sofortzuschläge
Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 02. Juni 2022
Unterstützung in der Krise: Einmalzahlungen und Sofortzuschläge von Familienkasse, Jobcenter und Agentur für Arbeit // BA-Presseinfo Nr. 29
Am 27.05.2022 ist das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz verkündet worden. Bereits zuvor ist das Heizkostenzuschussgesetz beschlossen worden. Mit diesen Gesetzen werden Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die Leistungen der Familienkasse, der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beziehen, eine Reihe von Entlastungen ausgezahlt.
- Sofortzuschlag für Kinder
Den monatlichen Zuschlag in Höhe von 20 Euro erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt leben und Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder nur Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II beziehen. Der Sofortzuschlag wird erstmalig für den Monat Juli 2022 pro Kind erbracht. Die Auszahlung erfolgt gesondert und nicht zeitgleich mit den übrigen Leistungsansprüchen. Kinder, für die Kinderzuschlag bezogen wird, erhalten den Sofortzuschlag durch eine Erhöhung des Kinderzuschlages. Hier steigt der Höchstbetrag auf 229 Euro pro Kind und Monat.
Familien, die die genannten Leistungen bereits beantragt haben oder diese erhalten, müssen von sich aus nicht aktiv werden – der Auszahlungsbetrag wird ab Juli automatisch angepasst. Die Auszahlung erfolgt damit über die jeweils zuständigen Einrichtungen – also zum Beispiel durch die Jobcenter oder, im Falle des Kinderzuschlags, durch die Familienkasse der BA. Im SGB II erfolgt die Auszahlung in der Regel erst im Laufe eines Monats und nicht zeitgleich mir den übrigen Leistungsansprüchen im Voraus.
- Kinderbonus 2022
Daneben sieht das Entlastungspaket der Bundesregierung auch einen Kinderbonus 2022 vor, der als Einmalzahlung an kindergeldberechtigte Familien in Höhe von 100 Euro ausgezahlt wird. Als Zeitpunkt der Auszahlung ist aktuell auch hier der Juli vorgesehen. Der Kinderbonus muss nicht beantragt werden – die Auszahlung erfolgt automatisch.
Wichtiger Hinweis: Für den Anspruch auf Kindergeld für aus der Ukraine Geflüchtete ist ab 1.6.2022 keine Erwerbstätigkeit des Antragstellers bzw. der Antragstellerin und damit auch kein Nachweis einer Arbeit erforderlich.
- Einmalzahlung in der Grundsicherung
Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 (Regelbedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende) oder 2 (Regelbedarf für volljährige Partner) richtet, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Die Leistung dient als unmittelbarer pauschaler Ausgleich für etwaige bestehende finanzielle Mehrbelastungen in Folge der Pandemie sowie aktueller Preissteigerungen. Die Leistungen werden von Amts wegen bewilligt und es wird ein eigener Bescheid für die Einmalzahlung erstellt. Ein gesonderter Antrag beim Jobcenter muss nicht gestellt werden.
- Einmalzahlung für Energiekosten im Arbeitslosengeld
Mit dem Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz sollen die im „Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten“ vorgesehenen Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger umgesetzt werden. Die Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten Personen, die im Monat Juli 2022 für mindestens einen Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Ausgenommen sind Personen, die als sog. „Aufstocker“ im gleichen Zeitraum Anspruch auf eine Einmalzahlung als Leistungsberechtigte nach dem SGB II haben. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt von Amts wegen.
- Heizkostenzuschuss
Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungsgeld (Abg) erhalten, die außerhalb des Haushalts der Eltern, aber nicht in einem Wohnheim oder Internat wohnen, sowie Abg-Beziehende, die an Maßnahmen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und an vergleichbaren Maßnahmen anderer Leistungsanbieter teilnehmen. Mindestens ein Monat des Bewilligungszeitraum der BAB oder des Abg muss in der Zeit vom 01.10.2021 bis 31.03.2022 liegen. Ferner darf der BAB- oder Abg-Beziehende nicht selbst als Wohngeldbezieher einen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben oder nicht Mitglied eines Haushalts sein, für den die Wohngeldbehörde einen Heizkostenzuschuss gewährt und in dessen Berechnung einbezogen worden sein.
Der Heizkostenzuschuss beträgt einmalig 230 Euro. Er wird von Amts wegen geleistet. Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden. Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt voraussichtlich Ende Juni 2022.
Jede/r sollte das Recht haben, sich bei Überschuldung kostenfrei beraten zu lassen
Aktionswoche Schuldnerberatung 2022
Von der Verschuldung in die Überschuldung ist es manchmal nur ein kleiner Schritt und in Zeiten von rasant steigenden Preisen für Energie und Lebensmittel und großer Unsicherheit in der Wirtschaft ist dieser schnell getan – mit verheerenden Folgen. Darauf macht die Kirchliche Erwerbsloseninitiative Leipzig (KEL) anlässlich der Aktionswoche der Schuldnerberatung (30.05. bis 03.06.2022) aufmerksam, und fordert ein Recht auf Schuldnerberatung für alle und einen Ausbau der Schuldner- und Insolvenzberatung in Leipzig.
„Eine Krankheit, eine Periode der Kurzarbeit, eine heftige Nachzahlung beim Stromversorger: Vieles kann die eigene Finanzlage aus dem Gleichgewicht bringen. Das haben wir in der akuten Phase der Pandemie erlebt, das erleben wir jetzt vor dem Hintergrund steigender Preise,“ so Marco Ringeis, Geschäftsführer der KEL. „Und plötzlich ist man nicht mehr bloß verschuldet, sondern überschuldet, und damit gefangen in einem Teufelskreis aus Forderungen, die nicht beglichen werden können, Stigmatisierung und Scham.“
Wer sich Hilfe holt, hat bessere Chancen, aus der Überschuldung zu kommen. Dafür sind die Schuldner- und Insolvenzberatung da. Sie zeigen Wege auf, um die eigene finanzielle Situation zu stabilisieren und nachhaltig zu verbessern. In Leipzig hat die KEL im Jahr 2021 ca. 400 Ratsuchenden helfen können. Wie an vielen anderen Orten in Deutschland auch, werden aber die Wartelisten immer länger. Hinzu kommt, dass nicht alle Menschen ein Recht auf eine kostenfreie Beratung haben – wer nicht unter der Einkommensgrenze liegt, ist in der Regel davon ausgeschlossen.
„Wenn man weiß, wie wichtig eine gute Beratung für die Überwindung der Überschuldung ist, leuchtet nicht ein, warum nicht alle, die in Schwierigkeit geraten, diese in Anspruch nehmen dürfen,“ so Ringeis. „Wir fordern ein Recht auf eine kostenfreie Beratung für alle und einen konsequenten Ausbau der Beratungsstellen, mit einer stabilen Finanzierung. Mit der passenden Hilfe können Existenzen gesichert werden“.
Hintergrund
Die Aktionswoche Schuldnerberatung wird von der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungsstellen der Verbände (AG SBV) veranstaltet. Mehr Informationen zur Aktionswoche der AG SBV und zu den Forderungen der Verbände gibt es hier: http://www.aktionswoche-schuldnerberatung.de/
Diakonie: Steigende Lebensmittelpreise verschärfen die Armut in Deutschland
Berlin, 3. April 2022 – Der Discounter Aldi will ab Montag die Lebensmittelpreise für mehrere Produkte deutlich erhöhen. Zu steigenden Lebensmittelpreisen erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:
„Steigende Lebensmittelpreise treffen die Ärmsten am härtesten. Menschen in der Grundsicherung stehen weniger als fünf Euro am Tag für Nahrungsmittel und Getränke zur Verfügung. Deswegen decken viele ihren Bedarf oder ergänzen ihn bei den Tafeln. Wenn die Lebensmittelpreise steigen, wird diese Lücke noch größer. Nach Berechnungen der Diakonie Deutschland ist der Regelsatz schon lange um 160 Euro im Monat zu niedrig. Die Corona Pandemie und der Ukraine-Krieg haben die Situation erheblich verschärft. Weitere Preissteigerungen können mit dem Regelsatz nicht aufgefangen werden. Auch die Anpassung der Regelsätze zum Januar ist weit hinter der jetzigen Inflationsrate zurückgeblieben. Hartz- IV-Empfängerinnen und -empfänger haben von Monat zu Monat weniger im Portemonnaie. Deshalb fordert die Diakonie einen Sofortzuschlag von 100 Euro im Monat, der für die kommenden sechs Monate gezahlt wird.“
Allein acht Millionen Menschen leben in Deutschland von existenzsichernden Leistungen wie Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Und das sind nur die Allerärmsten. Dazu kommen diejenigen, die Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Diejenigen, die knapp oberhalb der Anspruchsgrenze für solche Leistungen liegen, drohen bei weiteren Preissteigerungen in die Armut zu rutschen. „Ich gehe davon aus, dass ein Viertel der Bevölkerung zu wenig Geld für das Lebensnotwenige zur Verfügung hat und jetzt in existenzielle Nöte gerät. Dieser Personenkreis braucht schnelle Hilfen“, so Loheide.
Die Diakonie schlägt zudem ein einfaches Instrument vor, das in Krisensituationen greift. Im Sozialgesetzbuch müsse ein Zuschlag für soziale Notlagen festgeschrieben werden. Der Bundestag entscheidet über eine Notlage und legt die Höhe einer Pauschale für Leistungsberechtigte – z.B. monatlich 100 Euro, begrenzt auf ein halbes Jahr – fest. Die Unterstützung erhielten Leistungsberechtigte in der Grundsicherung, beim Bezug von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag sowie im Asylbewerberleistungsgesetz. Damit entfiele die Notwendigkeit, in jeder Krise aufs Neue über eine Notlösung für die Ärmsten zu beraten, die jeweils neu gesetzlich geregelt werden müsste. „So kommt die Hilfe schnell und unbürokratisch bei den Ärmsten an“, so Loheide.
Weitere Informationen:
https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/armut
https://www.diakonie.de/bundestagswahl-2021/verlaessliches-existenzminimum
(Quelle: Rundmail Diakonie Deutschland vom 03.04.2022)
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung bis 31.12.2022 verlängert
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung bis 31.12.2022 verlängert
Das Bundeskabinett hat den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) bis zum 31.12.2022 verlängert. Die Verordnung zur Verlängerung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Damit übernehmen die Jobcenter weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung und führen die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durch.
Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung ist Inhalt der „Verordnung zur Verlängerung von Regelungen im Zweiten Sozialgesetzbuch und anderen Gesetzen aus Anlass der COVID-19-Pandemie“. Auch nach dem 31. März 2022 findet demnach nur eine eingeschränkte Vermögensprüfung statt. Die Kosten der Unterkunft werden im Regelfall weiterhin in tatsächlicher Höhe anerkannt.
Die Sonderregelungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung gelten seit dem 1. März 2020 und geben den Menschen die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, sie ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt.
„Wir begrüßen die weitere Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den Grundsicherungs- leistungen. In der aktuell nach wie vor sehr turbulenten Zeit verhindert die staatliche Existenzsicherung eine finanziell bedrohliche Lage vieler Haushalte auch in unserem Stadtgebiet.“ erklärt Sabine Edner, Geschäftsführerin des Jobcenters Leipzig.
Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung finden Sie auf der Internetseite des Jobcenters Leipzig unter: www.jobcenter-leipzig.de.
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten zum Jobcenter Leipzig:
Telefon: 0341 – 913 10705 (Service Center) sowie 0341 – 913 10540
Internet: jobcenter-leipzig.de
Online-Plattform: jobcenter.digital
Email: jobcenter-leipzig@jobcenter-ge.de
oder jobcenter-Leipzig@jobcenter-ge.de-mail.de (verschlüsselt als DE-Mail)
Postanschrift: Jobcenter Leipzig
Postfach 100831
04008 Leipzig
Hausbriefkästen
(Quelle: Pressemitteilung Jobcenter Leipzig – PI 07/2022 )
www.energie-hilfe.org – Informationen für Betroffene hoher Energiekosten
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