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Gesundheitssprechstunde im Leipziger Westen

Sonderregelung endet – Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II wieder erforderlich

Presseinformation der Arbeitsagentur

 Nr. 051/2020                                                                                     Leipzig, 23. Juli 2020

 Sonderregelung endet
Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II wieder erforderlich

Der Gesetzgeber hat im Zuge der Corona-Pandemie ein Sozialschutzpaket beschlossen, das den Zugang zur Grundsicherung (ALG II) erleichtert. Eine dieser Sonderregelungen endet am 30. August 2020.

Weiterbewilligungsantrag auf ALG II wieder notwendig

Kundinnen und Kunden mussten während der Corona-Pandemie keinen Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis einschließlich 30. August 2020 enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt.
Diese Regelung läuft zum 30. August 2020 aus.
Endet der aktuelle Bewilligungszeitraum am 31. August 2020 oder später, muss wieder ein Weiterbwilligungsantrag gestellt werden. Die Verlängerung ohne erneute Antragstellung ist nicht mehr möglich. Das Jobcenter informiert deshalb seit dem 20. Juli 2020 alle Kundinnen und Kunden, deren Arbeitslosengeld II – Anspruch ab dem 31. August 2020 endet. Um Zahlungs-lücken zu vermeiden, sollten die Weiterbewilligungsanträge rechtzeitig im Jobcentern eingehen. Die Antragsunterlagen können auch bequem online übermittelt werden.

Onlineverfahren für Weiterbewilligung nutzen 

Mit dem Onlineportal www.jobcenter.digital können Weiterbewilligungsanträge bequem von zu Hause aus gestellt und an das Jobcenter übermittelt werden. Www.jobcenter.digital ist der aktuell schnellste Weg der Antragstellung, anschließenden Bearbeitung und Gewährung der Geldleistungen. Für eventuelle Rückfragen bitte unbedingt Telefonnummer und E-Mail-Adresse angeben.

Sonderregelungen zur Vermögensprüfung und Übernahme der Kosten der Unterkunft bis 30. September 2020 verlängert

Die Regelungen zur vereinfachten Vermögensprüfung und zur Übernahme der Kosten der Unterkunft gelten bis zum 30. September 2020. Bei einer vereinfachten Vermögensprüfung prüft das Jobcenter das Vermögen nur dann, wenn es „erheblich“ ist. „Erheblich“ ist ein Vermögen, wenn es 60.000 Euro sowie 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied übersteigt. Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten erkennen Jobcenter in der vollen Höhe an.

Für alle Neu- und Weiterbewilligungsanträge, die ab dem 1. Oktober 2020 gestellt werden, gelten die bisher bekannten Regeln der Grundsicherung: Das Jobcenter prüft, ob Vermögen vorhanden ist und ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind.

Spendensammlung für Lebensberatung

Aktion Federmappe 2020

Spendenaktion für Schulkinder

Auch in diesem Jahr möchte die KEL Familien mit Schulmaterialien unterstützen und startet daher wieder die Spendenaktion „Federmappe“. Im Rahmen der Aktion werden Materialspenden für den Schulbedarf entgegengenommen. Jeder kann gut erhaltene gebrauchte, aber auch neue Schulmaterialien in der Beratungsstelle in der Puschstraße 9 abgeben. Die gesammelten Schulmaterialien werden  an Familien weitergegeben, die den Mitarbeitenden oftmals aus der Beratung bekannt sind und bei denen die finanziellen Mittel für Schulbedarf sehr knapp sind. In Einzelfällen ist es auch möglich individuellen Bedarf der Familien über finanzielle Spenden zu fördern. Gerne können Sie diese Möglichkeit der gezielten Unterstützung z.B. mit Ihrer Onlinespende fördern.

Mit der Aktion Federmappe möchte die KEL den solidarischen Gedanken in unserer Gesellschaft stärken und Menschen ansprechen, die bereit sind, andere, die unverschuldet in Not geraten sind, zu unterstützen.

Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir alle Spender, die Übergabe der Schulmaterialien telefonisch (0341 960 50 45) oder per E-Mail im Vorfeld mit uns abzusprechen.

Die Spendenausgabe kann dieses Jahr mit Blick auf die Gesundheit allerdings nur eingeschränkt stattfinden, so dass die notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können.

Weitere Informationen finden Sie hier: Aktion Federmappe

Held*innen helfen Held*innen: Schutzmasken für die KEL

Munschutz Spende

Nachdem die KEL-Mitarbeiter*innen in den letzten Wochen ausschließlich nur per Telefon beraten konnten, ist es nun wieder möglich notwendige persönliche Beratungstermine in der KEL anzubieten. Um sich und die Klienten dabei gut zu schützen, finden zurzeit alle Gespräche u.a. mit Mundschutz statt.

In dem Zusammenhang konnte KEL-Geschäftsführer Marco Ringeis nun 30 Schutzmasken von der Initiative „Held*innen helfen Held*innen“ übernehmen. Durch Zufall war der Kontakt zu der SPD Näh- und Spendenaktion entstanden. Die Mitarbeiter*innen der KEL freuen sich nicht nur über die schönen Schutzmasken, sondern auch dass die Übergabe so schnell und unkompliziert möglich war.

Für die Initiative Held*innen helfen Held*innen haben in den letzten Wochen fast 40 Ehrenamtliche Helfer*innen mit und ohne Parteimitgliedschaft weit über 1.000 Masken selbst genäht. Weitere Informationen zur Initiative finden Sie hier: https://spd-leipzig.de/leipzigerinnen-naehen-fuer-heldinnen-der-corona-krise/

Vielen Dank an alle Held*innen!

Bildung und Teilhabe – Mittagessenversorgung zuhause weiterhin gesichert

Um die Mittagessenversorgung für Kinder von Familien mit geringem Einkommen auch während der Schul- und Kitaschließungen weiterhin sicherzustellen, kann im Rahmen des Bildungspaketes (Bildung und Teilhabe) die Mittagsverpflegung bis 31. März 2021 auch nach Hause geliefert werden.

Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Diese Regelung gilt auch für Kinder und Jugendliche, die Inhaber eines Leipzig-Passes sind. Für Schülerinnen und Schüler gilt das Angebot nur außerhalb der Ferienzeiten

Dafür können anspruchsberechtigte Eltern Kontakt zu einem der unter www.leipzig.de/mittagessenversorgung-but gelisteten Unternehmen aufnehmen und einen Versorgungsvertrag abschließen. Eine dafür benötigte Kopie des Originalbescheides zur Bildung und Teilhabe kann formlos im Jobcenter bzw. Sozialamt abgefordert werden. Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen dem Unternehmen und dem Sozialamt bzw. Jobcenter

Ansprechpartner für Bezieher/-in von Arbeitslosengeld / Sozialgeld

Jobcenter Leipzig – Leistungen für Bildung und Teilhabe

Berliner Straße 9-13
04105 Leipzig
Telefon 0341 913-10705
Fax: 0341 58088-2323
E-Mail: jobcenter-leipzig.team533@jobcenter-ge.de

 

Ansprechpartner für Bezieher/-in von Wohngeld/Kinderzuschlag, Leistungen nach SGB XII, Asylbewerberleistungen und Inhaber des Leipzig-Passes

Sozialamt – Bereich Leistungen für Bildung und Teilhabe

Prager Straße 21
04103 Leipzig
Telefon: 0341 123-0
Fax: 0341 123-4145
E-Mail: but.sozialamt@leipzig.de

Weitere Informationen

www.leipzig.de/mittagessenversorgung-but

 

 

(Quelle: Stadt Leipzig)

Aktion Federmappe gewinnt bundesweite Spendenaktion

Die Kirchliche Erwerbsloseninitiative Leipzig (KEL) gewinnt bei der Weihnachtsspendenaktion der bayrischen Softwarefirma rocom den ersten Preis. Damit fließt eine Spende in Höhe von 500€ an die Aktion Federmappe, mit der die Beratungsstelle sozial schwache Familien mit Schulmaterialien unterstützt. Die gewonnene Spende soll vor allem Kindern zugutekommen, die im nächsten Schuljahr eingeschult werden. „Bei diesen Familien sind die finanziellen Aufwendungen schon vor dem Schulstart besonders hoch, da Ranzen, Zuckertüte und Co. rechtzeitig besorgt werden müssen“, erklärt Marco Ringeis, der Geschäftführer der KEL.

Weitere Informationen zur Aktion Federmappe finden Sie hier …>

Hier geht es zur Seite der rocom Spendenaktion …>

Sanktionen zu großen Teil verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die im Hartz IV verankerten Sanktionen zum großen Teil verfassungswidrig sind. Dies betrifft vor allem Sanktionen in Höhe von mehr als 30% des Regelbedarfs. Die bisher möglichen Abzüge bei Verletzung der Mitwirkungspflicht um 60 oder sogar 100 Prozent seien mit dem Grundgesetz unvereinbar, so urteilte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (AZ: 1 BvL 7/16). Zudem müssten Härtefälle stärker berücksichtigt werden können. Unter anderem heißt es in der Urteilsbegründung: „Mitwirkungspflichten dürfen auch in der Praxis nicht zur Bevormundung, Erziehung oder Besserung missbraucht werden.“

Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, das vielen betroffenen Menschen ein Stück ihrer Würde, aber auch ein Stück Rechtssicherheit zurückgibt. Dennoch bleibt der Grundwiderspruch zwischen den Kürzungen am Minimum und der Existenzsicherung von armutsgefährdeten Menschen. Die Bundesregierung ist daher gefordert schnellstmöglich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Dabei sollte nicht die Sanktionspraxis angepasst werden, sondern an deren Stelle sollte ein menschenwürdiges System der Förderung und Unterstützung von ALG-II-Berechtigten treten.

Ein Erklärfilm der Diakonie zeigt, warum Sanktionen arbeitslose Menschen sozial isolieren und beruflich schaden.
https://www.youtube.com/watch?v=buh9u0q73a0&feature=youtu.be