08.05.2023 Friedensgebet der KEL

TV-Magazin „Familienfragen“ zum Thema Geld

Übersicht Entlastungspakete Bund

Die Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein hat die Entlastungspakete des Bundes in einer aktualisierten Übersicht aufbereitet und stellt sie auf ihrer Webseite zur Verfügung. Neben der Darstellung der zahlreichen Steuerentlastungen und Energieentlastungen sind die Leistungen zielgruppenorientiert nach Familien, Auszubildenden/Studierenden, Selbständigen, Rentner*innen, ALG I-Beziehenden, Sozialleistungsbeziehenden, Wohngeldbeziehenden und Arbeitnehmer*innen zusammengestellt. Insgesamt haben die Entlastungspakete ein Volumen von  300 Milliarden €.
Hier geht es zu den Infos: https://t1p.de/e77vk

Benefizkonzert am 05.03.2023

Am Sonntag, den 05.03.2023, findet um 17 Uhr ein Benefizkonzert in Erinnerung an Pfarrer Christian Führer in der Nikolaikirche statt.

Pfarrer Führer wäre am 05. März 80 Jahre alt geworden. Aus diesem Anlass laden die Stiftung Fried

liche Revolution und die Nikolaigemeinde zu einem Benefizkonzert ein. Das Orchester „Klänge der Hoffnung“ spielt Kompositionen von Ali Pirabi, der in seine Musik Elemente der arabischen und persischen Kulturen sowie lateinamerikanische Rhythmen einbezieht. An der Orgel spielt zudem der Kantor der Nikolaigemeinde Markus Kaufmann.

Der Eintritt ist frei!  Spende erbeten!

Der Erlös des Konzertes kommt der Arbeit der KEL zugute.

BeziehungsWAISEN? Lebensberatung Zukunft geben

Im Rahmen der Haus- und Straßensammlung der Diakonie Sachsen gestaltet die KEL gemeinsam mit der Diakonie Leipzig

am 14.11.2022 um 17 Uhr ein Friedensgebet in der Nikolaikirche Leipzig.

Weitere Informationen zur Sammlung finden Sie auf der Seite der Diakonie Sachsen und in diesem Flyer.

Mein Geld und ich – Digitales Gesprächsangebot der Kirchlichen Erwerbsloseninitiative

Geld begleitet uns täglich. Ob als Zahlungsmittel oder Statussymbol, die Funktionen sind vielseitig. Doch warum bleibt am Ende des Monats so wenig übrig? Wofür gebe ich es aus? Und brauche ich das wirklich?

Am 6. September 2022 startet die Kirchliche Erwerbsloseninitiative Leipzig (KEL) den digitalen Gesprächskreis „Mein Geld und Ich“. Anliegen ist es, neue Impulse zu geben, Informationen und Wissen zu vermitteln, sowie zum Austausch anzuregen.

Der Gesprächskreis findet einmal im Monat (6.9., 5.10., 8.11. und 6.12.) vormittags von 9 bis 11 Uhr oder nachmittags von 16 bis 18 Uhr statt. Nach einem kurzen Impulsvortrag, unterstützt durch gezielte Fragestellungen, gibt es Gelegenheit zur Diskussion und zum Austausch.

Die Teilnahme ist sowohl einmalig, als auch an mehreren Terminen möglich.
Zum Mitmachen ist jede*r herzlich eingeladen!

Um Anmeldung mit Angabe des Datums und der Uhrzeit des gewünschten Termins wird gebeten unter: franziska.giessler@evlks.de
Franziska Gießler ist in der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung der KEL tätig.

Flyer Mein Geld und Ich

Unterstützung in der Krise: Einmalzahlungen und Sofortzuschläge

Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 02. Juni 2022

Unterstützung in der Krise: Einmalzahlungen und Sofortzuschläge von Familienkasse, Jobcenter und Agentur für Arbeit // BA-Presseinfo Nr. 29

Am 27.05.2022 ist das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz verkündet worden. Bereits zuvor ist das Heizkostenzuschussgesetz beschlossen worden. Mit diesen Gesetzen werden Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die Leistungen der Familienkasse, der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beziehen, eine Reihe von Entlastungen ausgezahlt.

 

  1. Sofortzuschlag für Kinder

Den monatlichen Zuschlag in Höhe von 20 Euro erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt leben und Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder nur Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II beziehen. Der Sofortzuschlag wird erstmalig für den Monat Juli 2022 pro Kind erbracht. Die Auszahlung erfolgt gesondert und nicht zeitgleich mit den übrigen Leistungsansprüchen. Kinder, für die Kinderzuschlag bezogen wird, erhalten den Sofortzuschlag durch eine Erhöhung des Kinderzuschlages. Hier steigt der Höchstbetrag auf 229 Euro pro Kind und Monat.

Familien, die die genannten Leistungen bereits beantragt haben oder diese erhalten, müssen von sich aus nicht aktiv werden – der Auszahlungsbetrag wird ab Juli automatisch angepasst. Die Auszahlung erfolgt damit über die jeweils zuständigen Einrichtungen – also zum Beispiel durch die Jobcenter oder, im Falle des Kinderzuschlags, durch die Familienkasse der BA. Im SGB II erfolgt die Auszahlung in der Regel erst im Laufe eines Monats und nicht zeitgleich mir den übrigen Leistungsansprüchen im Voraus.

 

  1. Kinderbonus 2022

Daneben sieht das Entlastungspaket der Bundesregierung auch einen Kinderbonus 2022 vor, der als Einmalzahlung an kindergeldberechtigte Familien in Höhe von 100 Euro ausgezahlt wird. Als Zeitpunkt der Auszahlung ist aktuell auch hier der Juli vorgesehen. Der Kinderbonus muss nicht beantragt werden – die Auszahlung erfolgt automatisch.

Wichtiger Hinweis: Für den Anspruch auf Kindergeld für aus der Ukraine Geflüchtete ist ab 1.6.2022 keine Erwerbstätigkeit des Antragstellers bzw. der Antragstellerin und damit auch kein Nachweis einer Arbeit erforderlich.

 

  1. Einmalzahlung in der Grundsicherung

Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 (Regelbedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende) oder 2 (Regelbedarf für volljährige Partner) richtet, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Die Leistung dient als unmittelbarer pauschaler Ausgleich für etwaige bestehende finanzielle Mehrbelastungen in Folge der Pandemie sowie aktueller Preissteigerungen. Die Leistungen werden von Amts wegen bewilligt und es wird ein eigener Bescheid für die Einmalzahlung erstellt. Ein gesonderter Antrag beim Jobcenter muss nicht gestellt werden.

 

  1. Einmalzahlung für Energiekosten im Arbeitslosengeld

Mit dem Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz sollen die im „Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten“ vorgesehenen Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger umgesetzt werden. Die Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten Personen, die im Monat Juli 2022 für mindestens einen Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Ausgenommen sind Personen, die als sog. „Aufstocker“ im gleichen Zeitraum Anspruch auf eine Einmalzahlung als Leistungsberechtigte nach dem SGB II haben. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt von Amts wegen.

 

  1. Heizkostenzuschuss

Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungsgeld (Abg) erhalten, die außerhalb des Haushalts der Eltern, aber nicht in einem Wohnheim oder Internat wohnen, sowie Abg-Beziehende, die an Maßnahmen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und an vergleichbaren Maßnahmen anderer Leistungsanbieter teilnehmen. Mindestens ein Monat des Bewilligungszeitraum der BAB oder des Abg muss in der Zeit vom 01.10.2021 bis 31.03.2022 liegen. Ferner darf der BAB- oder Abg-Beziehende nicht selbst als Wohngeldbezieher einen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben oder nicht Mitglied eines Haushalts sein, für den die Wohngeldbehörde einen Heizkostenzuschuss gewährt und in dessen Berechnung einbezogen worden sein.

Der Heizkostenzuschuss beträgt einmalig 230 Euro. Er wird von Amts wegen geleistet. Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden. Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt voraussichtlich Ende Juni 2022.

Jede/r sollte das Recht haben, sich bei Überschuldung kostenfrei beraten zu lassen

Aktionswoche Schuldnerberatung 2022
Von der Verschuldung in die Überschuldung ist es manchmal nur ein kleiner Schritt und in Zeiten von rasant steigenden Preisen für Energie und Lebensmittel und großer Unsicherheit in der Wirtschaft ist dieser schnell getan – mit verheerenden Folgen. Darauf macht die Kirchliche Erwerbsloseninitiative Leipzig (KEL) anlässlich der Aktionswoche der Schuldnerberatung (30.05. bis 03.06.2022) aufmerksam, und fordert ein Recht auf Schuldnerberatung für alle und einen Ausbau der Schuldner- und Insolvenzberatung in Leipzig.

„Eine Krankheit, eine Periode der Kurzarbeit, eine heftige Nachzahlung beim Stromversorger: Vieles kann die eigene Finanzlage aus dem Gleichgewicht bringen. Das haben wir in der akuten Phase der Pandemie erlebt, das erleben wir jetzt vor dem Hintergrund steigender Preise,“ so Marco Ringeis, Geschäftsführer der KEL. „Und plötzlich ist man nicht mehr bloß verschuldet, sondern überschuldet, und damit gefangen in einem Teufelskreis aus Forderungen, die nicht beglichen werden können, Stigmatisierung und Scham.“

Wer sich Hilfe holt, hat bessere Chancen, aus der Überschuldung zu kommen. Dafür sind die Schuldner- und Insolvenzberatung da. Sie zeigen Wege auf, um die eigene finanzielle Situation zu stabilisieren und nachhaltig zu verbessern. In Leipzig hat die KEL im Jahr 2021 ca. 400 Ratsuchenden helfen können. Wie an vielen anderen Orten in Deutschland auch, werden aber die Wartelisten immer länger. Hinzu kommt, dass nicht alle Menschen ein Recht auf eine kostenfreie Beratung haben – wer nicht unter der Einkommensgrenze liegt, ist in der Regel davon ausgeschlossen.

„Wenn man weiß, wie wichtig eine gute Beratung für die Überwindung der Überschuldung ist, leuchtet nicht ein, warum nicht alle, die in Schwierigkeit geraten, diese in Anspruch nehmen dürfen,“ so Ringeis. „Wir fordern ein Recht auf eine kostenfreie Beratung für alle und einen konsequenten Ausbau der Beratungsstellen, mit einer stabilen Finanzierung. Mit der passenden Hilfe können Existenzen gesichert werden“.

 

Hintergrund
Die Aktionswoche Schuldnerberatung wird von der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungsstellen der Verbände (AG SBV) veranstaltet. Mehr Informationen zur Aktionswoche der AG SBV und zu den Forderungen der Verbände gibt es hier: http://www.aktionswoche-schuldnerberatung.de/

KEL Jahresbericht 2021