Änderungen beim Bildungs- u. Teilhabepaket (BuT)

Zum 01.08.2019 treten die gesetzlichen Änderungen in Kraft, die das „Starke-Familien-Gesetz“ in Sachen Bildungs- und Teilhabe-Paket (BuT) gebracht hat.

Darin ist nicht nur eine Reihe von inhaltlichen Änderungen enthalten (die wichtigste ist zweifellos die Erhöhung der Pauschale für Schulmaterial von 70 + 30 auf 100 + 50 Euro jährlich). Auch eine wichtige formale Änderung darf nicht übersehen werden: Es ist jetzt nicht mehr zwingend gesetzlich vorgeschrieben, die meisten BuT-Leistungen in Form von Sachleistungen oder Gutscheinen zu erbringen. Im Gegenteil: Es steht den Kommunen und Sozialverwaltungen nunmehr frei, diskriminierungsfreie Geldzahlungen zu erbringen und so vermutlich auch mehr Menschen zu motivieren, Leistungen in Anspruch zu nehmen. Diese Leistungen müssen auch nicht mehr extra beantragt werden (außer der Nachhilfeunterricht).

Weiterführende Informationen:

Einen schnellen Überblick über die Veränderungen im BuT finden Sie hier: …>

Pressemitteilung zum BuT vom Bündnis AufRecht Bestehen …>

Flyer mit weiteren Informationen für Betroffene …>